FAQ2016-10-30T21:31:09+02:00

Sie haben eine Frage?

Unter “Netto-Textlänge” versteht man die effektiv verwendete editierte Textlänge einer Sprachaufnahme in Minuten und Sekunden.

Angenommen, Sie zeichnen mit mir einen Kommentartext auf, der fertig geschnitten 3 Minuten und 30 Sekunden lang ist, so bezahlen Sie lediglich diese Netto-Textlänge. Für die Gage spielt es also keine Rolle, wie lange wir für die Aufzeichnung im Studio gebraucht haben, ob die Aufnahme beim ersten Take bereits perfekt war, oder ob wir dafür 10 verschiedene Takes aufgezeichnet haben.

Selbstverständlich gehören Atem-, Interpunktions- und Satzpausen ebenfalls zur Netto-Textlänge, so wie auch Pausen in einer Partitur zum Musikstück gehören ;-)Unter “Netto-Textlänge” versteht man die effektiv verwendete editierte Textlänge einer Sprachaufnahme in Minuten und Sekunden.

Angenommen, Sie zeichnen mit mir einen Kommentartext auf, der fertig geschnitten 3 Minuten und 30 Sekunden lang ist, so bezahlen Sie lediglich diese Netto-Textlänge. Für die Gage spielt es also keine Rolle, wie lange wir für die Aufzeichnung im Studio gebraucht haben, ob die Aufnahme beim ersten Take bereits perfekt war, oder ob wir dafür 10 verschiedene Takes aufgezeichnet haben.

Selbstverständlich gehören Atem-, Interpunktions- und Satzpausen ebenfalls zur Netto-Textlänge, so wie auch Pausen in einer Partitur zum Musikstück gehören 😉

Leider nein, tut mir leid. Dieses sogenannte “Englische System” kann ich Ihnen leider nicht anbieten.

In England ist es tatsächlich üblich, dass man einen Sprecher für eine sogenannte “Session” von 2 oder 4 Stunden bucht. Ganz egal, wieviele TV-, Radiospots oder Netto-Textminuten er während dieser Zeit abliefert, seine Gage bleibt immer dieselbe. Allerdings bekommt der Sprecher für jede (man beachte: jede!) Ausstrahlung eines Spots im Radio oder Fernsehen eine Tantiemenauszahlung. Dies ist in der Schweiz nicht der Fall – der einzige Verdienst des Sprechers ist die Gage, welche er für die Produktion erhält. Danach kann der Werbespot während 12 Monaten uneingeschränkt verwendet werden.

Ein guter Sprecher, der während einer “Session” also viele Spots “abliefern” kann, kommt in England durchaus zu grossen Vorteilen dank diesem System. In der Schweiz allerdings wäre das Gegenteil der Fall: Ein Sprecher, der aufgrund seiner Erfahrung schnell und sicher arbeitet, büsst für seine Professionalität durch eine niedrigere Gage.

Jein – Ich kann mich in den oben genannten Sprachen zwar fliessend verständigen (zum Beispiel während einer Aufnahmesession mit Ihnen und Ihrem fremdsprachigen Kunden), meine Zielsprachen als Sprecher jedoch sind und bleiben Deutsch und Schweizerdeutsch.

Allerdings kann es manchmal von Vorteil sein, dieselbe Stimme für verschiedene Sprachen zu verwenden, zum Beispiel bei einem Telefon-Anwortsystem oder einer akustischen Benutzerführung in einer Software. Oder aber wenn ausdrücklich gewünscht wird, dass der deutsche oder schweizerdeutsche Akzent in der Fremdsprache hörbar ist, zB bei Werbespots, die auf ein bestimmtes Produkt hinweisen (“Ein Schluck geht um die Welt”/Rivella oder “wär hätt’s erfunde?”/Ricola).

So durfte ich auch schon für Schweizer Produkte in Dublin auf Englisch oder in Prag auf tschechisch werben (natürlich mit einem tschechisch sprechenden “Coach”, der mir die entsprechenden Texte vorsprechen konnte).

Im Zweifelsfalle rufen Sie mich einfach an – am Telefon oder per Demofile werden wir schnell herausfinden, ob meine Fremdsprachenkenntnisse für Ihren Verwendungszweck tauglich sind oder nicht.